Sie haben sicher viele Fragen – hier die Antworten.
Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu einer Therapie in der Barbarossa-Klinik Kelbra.

Sollten Ihnen weitere, hier nicht aufgeführte Fragen Sorgen bereiten, dann kontaktieren Sie unser Aufnahmesekretariat, dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Stellen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabilitation, eine sogenannte Entwöhnungsbehandlung – bei Bedarf helfen Ihnen bei der Antragstellung Ihr Hausarzt, ein Krankenhaus oder eine Suchtberatungsstelle.
Ihre Rentenversicherung prüft anschließend diesen Antrag. Sollte Ihre Rentenversicherung dabei feststellen, dass sie für die Finanzierung Ihrer Therapie nicht zuständig ist, reicht sie Ihren Antrag automatisch an Ihre Krankenkasse weiter. Diese wird sich dann um alles Weitere kümmern und mit Ihnen in Kontakt treten.
Unter Umständen werden die Kosten für Ihre Therapie auch von einer privaten Krankenkasse, vom Sozialamt oder von einer Beihilfestelle übernommen. Fragen Sie bitte den Kostenträger Ihrer Therapie, ob Sie eventuell etwas zuzahlen müssen.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 9 besteht für Sie ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl Ihrer Rehabilitationseinrichtung. Sie können daher bei der Beantragung Ihrer stationären Rehabilitation selbst benennen, in welche Klinik Sie gern möchten. Teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Suchtberater Ihren Wunsch mit und bitten Sie ihn, diesen namentlich deutlich im Antrag zu vermerken. Im Zuge der Prüfung Ihres Antrages und der Entscheidung darüber, in welche Klinik Sie kommen, spielen allerdings auch Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Geschlecht sowie Ihre familiäre Situation eine Rolle.

Auf keinen Fall. Jede Entzugstherapie basiert auf Freiwilligkeit. Sie müssen den Entzug selbst wollen und sich dafür entscheiden. Niemand kann sie dazu zwingen.

Nein. Bevor Sie Ihre Therapie in der Barbarossa-Klinik Kelbra beginnen, müssen Sie in einem Krankenhaus körperlich entgiften. Wir kooperieren dahingehend eng mit den Kliniken für Psychiatrie in Hettstedt und Querfurt – beides Kliniken, die hochqualifizierte Entgiftungsbehandlungen durchführen.

Bei akuten Fällen vergeben wir Aufnahmetermine sehr kurzfristig – innerhalb von wenigen Tagen bis hin zu vier Wochen. Für Patienten, die im Sinne einer Regelbehandlung aufgenommen werden, vergeben wir längerfristige Aufnahmetermine

Keine Sorge, es erwartet Sie kein Strafkommando – unser therapeutisches Team wird mit Ihnen den Rückfall in Ruhe in der Klinik aufarbeiten.

Nach Ihrer Therapie sind Sie in Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle vor Ort, der ambulanten Nachsorge und weiteren Partnern – sie alle helfen Ihnen und kümmern sich im Bedarfsfall um eine Auffrischungstherapie.

Sie können Ihre Kinder als Begleitkinder mit in unsere Klinik bringen. Sie werden durch klinikeigene Erzieher tagsüber im Kinderhaus Breitungen betreut.

Falls Ihr Kind bereits zur Schule geht, übernimmt unser Sozialdienst für Sie die Anmeldung in einer Schule vor Ort. Bitte klären Sie die Einzelheiten dazu mit unserem Aufnahmesekretariat ab.

Ja das ist möglich. Sprechen Sie vor Ihrer Aufnahme mit dem Sekretariat alle Einzelheiten ab. Hier erfahren Sie auch die Bedingungen für die Mitnahme von Haustieren in unsere Klinik.

Die meisten Zimmer in der Barbarossa-Klinik Kelbra sind Doppelzimmer – aus therapeutischer Sicht ist das sehr sinnvoll. Sollten unsere Therapeuten und Mediziner Ihre Unterbringung in einem Einzelzimmer jedoch für sinnvoll erachten, so erhalten Sie ein Einzelzimmer. Die Reservierung eines Einzelzimmers auf Wunsch ist allerdings nicht möglich.

Ja. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanziellen Bezüge auf ein klinikeigenes Patientenkonto entweder bar einzuzahlen, zu überweisen oder anweisen zu lassen. Einmal pro Woche können Sie Ihr Geld bar abheben.

Für die Zeit Ihres Klinikaufenthaltes können Sie Ihre private Wäsche in unserer klinikeigenen Wäscherei waschen lassen – für eine Gebühr von 1,50€ pro Kilogramm Wäsche.